
Was ist die „Dynamische Währungsumrechnung“, automatische Währungsumrechnung?
Außerhalb der Eurozone bedienen sich zahlreiche Geldautomatenbetreiber eines Tricks, bei dem sie die sofortige Währungsumrechnung (auch als dynamische Währungsumrechnung bekannt) einsetzen, um von Touristen und Urlaubern hohe Gebühren zu verlangen. Die dynamische Währungsumrechnung (DCC), auch bekannt als Cardholder Preferred Currency (CPC), ist eine Funktion von Kreditkarten, bei der der Betrag einer Transaktion in die bevorzugte Währung des Karteninhabers umgerechnet wird.
- an der Verkaufsstelle,
- am Geldautomaten oder
- im Internet
in die Währung des Ausstellungslandes der Karte umgerechnet wird.
Die „Dynamische Währungsumrechnung“ wird von Drittanbietern in Zusammenarbeit mit Händlern bereitgestellt, die als Betreiber von Geldautomaten bei jeder Transaktion profitieren.
Einfach ausgedrückt: Bei der dynamischen Währungsumrechnung handelt es sich um eine Gebühr für die Umrechnung von Währungen, bei der der Betreiber des Geldautomaten die Höhe der Umrechnungsgebühr eigenständig festlegen kann.
Kartenaussteller wie Visa oder Mastercard sind an diesem System nicht beteiligt.
Ist die „Dynamische Währungsumrechnung“(DCC-Option) legal?
Das System zur automatischen Umrechnung von Fremdwährungen in Euro existiert bereits seit geraumer Zeit. In den letzten Jahren jedoch wurde es zunehmend von skrupellosen Betrügern ausgenutzt, um Kunden zu täuschen und finanziell zu schädigen.
Der Händler in einem Geschäft, der Kellner in einem Restaurant oder der Betreiber eines Geldautomaten erhebt zusätzlich zum Wechselkurs einen Aufschlag auf die Transaktion. Dieser Aufschlag kann bis zu 13 % betragen und ist oft kaum begrenzt. Heutzutage wird dieser Aufschlag häufig durch weitere „Gebühren“ ergänzt, wie zum Beispiel zusätzliche Fremdgebühren.
Diese DCC-Option ist gesetzlich erlaubt, weder strafbar noch verboten. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt und eine Genehmigung von den zuständigen Behörden einholt, kann so viele Geldautomaten aufstellen und betreiben, wie er möchte. Dabei hat er auch die Möglichkeit, die anfallenden Gebühren für die Kunden selbst festzulegen.
Kann ich die DCC-Option vermeiden?
Bei der Nutzung der Option der dynamischen Währungsumrechnung werden dem Kunden Kosten in Rechnung gestellt, die die üblichen Wechselgebühren deutlich übersteigen.
Die voreingestellte DCC-Option (Dynamic Currency Conversion) kann am Geldautomaten abgewählt oder beim Händler abgelehnt werden. Ohne die DCC-Option übernimmt der Kartenaussteller die Währungsumrechnung gegen eine geringe Gebühr, wodurch die hohen DCC-Gebühren vermieden werden.
Bei Dienstleistungen oder im Restaurant die teure Währungsumrechnung ablehnen
Wenn ein Kellner oder Händler fragt: „Möchten Sie die Rechnung in Euro begleichen?“, sollten Sie mit „Nein“ antworten. Bezahlen Sie stattdessen den Betrag in der Landeswährung, selbst wenn Ihr Kreditkartenanbieter für die Währungsumrechnung 1 bis 3 Prozent Gebühren erhebt. Diese Kosten sind in der Regel günstiger als die automatische „dynamische Währungsumrechnung“. Sollte der Händler diese Frage nicht stellen, stellen Sie sicher, dass er an seinem Bezahlterminal die richtige Option auswählt und nicht unbemerkt die kostspieligere Umrechnungsvariante wählt.
Am Geldautomat die DCC-Option deaktivieren
Anbieter von „dynamischen Währungsumrechnungen“ verfügen zwar über einen gewissen Spielraum bei der Festlegung ihrer Gebühren, doch sind sie verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vorgaben zu befolgen, um ihre Lizenz zu erhalten.
Dem Kunden sollte die Möglichkeit gegeben werden, zu entscheiden, ob die Währung „automatisch dynamisch“ umgerechnet werden soll oder ob die Umrechnung durch den Kartenaussteller (Kreditkarte, EC-Karte) erfolgen soll.
Daher sind solche Geldautomaten mit einer Abfrage ausgestattet. Nimmst du den automatisch angebotenen Wechselkurs an, erhebt der hier gezeigte Geldautomat des Anbieters EURONET eine Marge von 13 Prozent. Lehnst du hingegen den „dynamischen Währungskurs“ ab, und der Geldautomat fragt dich, ob du dir dessen sicher bist, dann bleibe standhaft. Die Betreiber dieser Geldautomaten versuchen, die Kunden zu verunsichern.
Wenn ein Bankautomat mit Offerten wie „garantierter fester Wechselkurs“, „0 % Provision“ oder „0 % Umrechnungsgebühr“ kommt – er will Dir nur seinen eigenen schlechten Wechselkurs andrehen.
Sind neben Kreditkarten auch EC-Karten (Girocard) von der DCC-Kostenfalle betroffen?
Ja. Die DCC-Gebühr für die automatische Umrechnung zu einem überhöhten Festkurs wird nicht vom Kartenaussteller (wie EC-/Girocard oder Kreditkarte) erhoben, sondern vom Betreiber des jeweiligen Geldautomaten. Dieser hat die Möglichkeit, eine eigene Gewinnspanne oder einen festen Betrag für den Service der Währungsumrechnung festzulegen.
Weiterführende Informationen
Geldabheben im Ausland: Wie Sie Kostenfallen vermeiden
Dynamische Währungsumrechnung (DCC) – Wechselkursfalle im Ausland!